Allgemeine Reisebedingungen zu Begegnungs- und Informationsfahrten der EuroJD Sektion Darmstadt

Die nachfolgenden Reisebedingungen sind Teil des Reisevertrages  zwischen uns, der EuroJD – Sektion Darmstadt, nachstehend „Sektion“ genannt, und jedem einzelnen Reiseteilnehmer, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Diese Reisebedingungen gelten nicht für Angebote bei denen die Sektion unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nur als Vermittler auftritt. Für solche Angebote gelten, soweit wirksam vereinbart, die Reise- und Geschäftsbedingungen der vermittelten Unternehmen.

Anmeldung:
Mit seiner schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer der Sektion als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages über die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen verbindlich an. Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Sektion zustande; die Annahme hat innerhalb von 3 Wochen zu erfolgen. Ein Anspruch auf Vertragsabschluß besteht nicht. Die Reiseanmeldung ist für den Reiseteilnehmer nach Eingang der unterschriebenen Reiseanmeldung bei der JEPTT, Sektion Darmstadt, rechtsverbindlich. Der Anmeldende garantiert die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen aller von Ihm in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer.
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss der Personensorgeberechtigte auf der Anmeldung schriftlich eine Person als Aufsichtsperson bestimmen, falls er selbst nicht an der Reise teilnimmt.

Bezahlung:
Nach schriftlicher Anmeldung ist eine Anzahlung wie in der Ausschreibung angegeben sofort fällig. Falls keine Anzahlung in der Ausschreibung angegeben ist, ist der komplette Teilnahmebetrag bei Anmeldung sofort fällig.
Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn bzw. bis zum angegebenen Zahlungstermin in der Reiseausschreibung (Zahlungseingang) zu leisten. Bedenken Sie bitte, dass die Überweisung mindestens 1 Woche in Anspruch nimmt.
Alle Zahlungen sind an das in der Reiseausschreibung angegebene Konto zu überweisen.

Leistungen:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen/Preise in der jeweiligen Reiseausschreibung verbindlich.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über eventuelle Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preisänderungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

Rücktritt durch den Teilnehmer:
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim jeweiligen Organisator der Sektion. Treten Sie von der Reise zurück oder treten Sie die Reise nicht an, sind Sie verpflichtet, folgende Rücktrittsgebühren (in Prozent des Gesamtpreises) zu zahlen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% mind. 10 Euro
bis zum   7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem   7. Tag vor Reiseantritt 80%
Sie sind von den Rücktrittsgebühren befreit, wenn Sie eine Ersatzperson stellen, die Ihre Verbindlichkeiten aus der Reise übernimmt. Die Gestellung einer Ersatzperson wird erst nach einer schriftlichen Anmeldung und Anzahlung des Reisepreises nach den allgemeinen Bedingungen akzeptiert.

Rücktritt und Kündigung durch die Sektion:
Die Sektion kann bis zu 1 Woche vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers besteht nicht.

Haftung:
Die Haftung der Sektion ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit die Sektion für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Sektion haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Führungen, gesellige Veranstaltungen) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind.
Weitergehende Haftungen auf Seiten der JEPTT, Sektion Darmstadt, sind ausgeschlossen.
Versicherungen
Der Teilnehmer ist für den Gepäcktransport selbst verantwortlich. Zur seiner eigenen Sicherheit kann der Teilnehmer eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reisrücktrittversicherungen je nach Bedarf selbst abschließen.

Reisedokumente:
Zur Einreise in Ländern außerhalb der EU benötigt man einen gültigen Reisepass. Obwohl die Passkontrollen seit dem 1. Jan. 1993 im Bereich der EU aufgehoben wurden, ist es ratsam einen Personalausweis mitzuführen, da sich manche EU-Länder, wie z.B. Großbritannien, das Recht auf Stichproben vorbehalten. Alle aus deren Nichtbefolgung entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Allgemeine Bestimmungen
Im übrigen gelten die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in den §§651 a-k BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für den Teilnehmer und die Sektion ist Darmstadt.

Stand: 24.08.2005